Details zur rechtlichen Betreuung

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Für einen Erwachsenen, der seine Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht (mehr) regeln kann, wird vom zuständigen Amtsgericht eine Betreuung in den unterschiedlichsten Aufgabenkreisen (Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Behördenangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung u.ä.) eingerichtet.

Die Betreuungen werden entweder von ehrenamtlichen Betreuern, meist Angehörigen, Freunden oder Bekannten, oder auch, falls keine geeigneten Ehrenamtler zur Verfügung stehen, von Berufsbetreuern geführt. Die Betreuung ist eine rechtliche Vertretung, die zum Wohl des Betreuten geführt wird und dessen Wünsche berücksichtigt werden müssen

Zur rechtlichen Betreuung gehört nicht:

Pflegerische Tätigkeiten, Fahr- oder Begleitdienste, Einkaufen und das Plauderstündchen am Nachmittag.

Leider kommt es gerade in diesen Bereichen oft zu Missverständnissen, da oft mit dem Wort Betreuung genau dies alles verbunden wird. Aus diesem Grunde, ist es uns als Berufsstand ganz wichtig uns als gesetzliche Vertreter zu sehen. Berufsbetreuer übernehmen die soziale Betreuung nur in einem sehr begrenztem Umfang.

Weitere Begriffserläuterung: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung